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Silvia:)

Anmeldungsdatum: 01.08.2017 Beiträge: 4

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Verfasst am: 01.08.2017 12:59 Titel: Kupierbescheinigung Hilfe |
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Hallo ihr lieben,
ich habe eine Frage die mir so sehr unter den Fingern brennt und ich bin so froh durch Zufall auf dieses Forum gestoßen zu sein in dem man ja ein Glück nicht als Monster dargestellt wird wenn der Dobermann kupiert ist...! Ich bin so erleichtert das glaubt ihr gar nicht.
Ich habe seit zwei Wochen einen Dobermann aktuell ist er 19 Wochen alt. Der Zwerg kommt aus der Slowakei und ist Vollkupiert.
Jetzt hab ich so tolle Tierschützer an der Backe die mich anzeigen wollen, allerdings wegen dem Impfschutz... Da bekommt man wohl jemand am leichtesten dran und dann noch wegen der Kupierung. Er hat die Jährliche Impfung bekommen, dann war er noch die 21 Tage in der Slowakei und bei uns vom TA hat er noch mal eine Tollwutimpfung bekommen, das sollte ja dann dicke reichen oder?
So nun zur "Kupierbescheinigung", im Kaufvertrag steht ganz genau drin: Der Hund wurde unter Medizinischer Indikation, an Ohren und Rute im Geburtsland kupiert. Reicht dieser einen Satz aus? Oder braucht es noch irgendeinen Satz dazu damit die Behörden glücklich sind. Ich hab mir Sogen gemacht weil da jetzt z.b nicht steht das er vom Tierarzt xy in vollnarkose kupiert worden ist... Im EU Pass steht dann von meinem TA noch drin das der Hund kupiert ist mit Unterschrift.
Ist meinen Sorge unbegründet? Die Frau ist total nett und wir stehen immer noch fast täglich in Kontakt so das es möglich wäre noch mal neues aufzusetzen damit wir dann auch zu 100% keine Probleme bekommen.
Liebe Grüße Silvia |
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Mark Dobermann

Anmeldungsdatum: 16.01.2008 Beiträge: 608 Wohnort: Radolfzell am Bodensee

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Verfasst am: 01.08.2017 22:34 Titel: |
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„Reicht dieser einen Satz aus?“
Das langet vollkommen.
„Im EU Pass steht dann von meinem TA noch drin das der Hund kupiert ist mit Unterschrift.“
Perfekt.
„Ist meinen Sorge unbegründet?“
Nein, weil an meisten selbst genannte Tierschützer sind vollkommene Idioten. Wen du die ärgern magst, sollst denen nur meine Name erwähnen ... ab und zu langet und nur MD ... und die flippen schon total aus. Bei extrem große langweile kannst so etwas in eine anderem Hunde Forum ausprobieren.
In Grunde Genomen einzige Problem ist das dein Dobermann zu früh nach Deutschland gekommen ist. Welpe muss zuerst Tollwut Impfung bekommen mit drei Monate, dann muss man noch 21 Tag abwerten, und erst dann kann Welpe über die Grenze. Von Slowakei nach Deutschland oder umgekehrt spielt dabei keine Rolle.
"Ich bin so erleichtert das glaubt ihr gar nicht."
Willkommen
Vergiss nur dein Avatar Bild nicht. _________________
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Silvia:)

Anmeldungsdatum: 01.08.2017 Beiträge: 4

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Verfasst am: 02.08.2017 07:37 Titel: |
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Super das die kupierbescheinigung passt Jetzt mal kurz zu dem Impfschutz. Er hat die jährliche Impfung, das waren drei Stück alle auf einmal. Dann war er noch die 21 Tage in der Slowakei bis wir ihn dort mit 17 Wochen abgeholt haben. Zur Sicherheit weil er bei mir durch den Stress abgenommen hat sind wir dann zum TA. Der TA hat dann gemeint er nach 4 Wochen braucht es die Auffrischung. Kann ich jetzt wegen der Impfung noch Probleme bekommen, also das ich Strafe zahlen muss oder mir der Hund abgenommen wird?
LG Silvia |
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Mark Dobermann

Anmeldungsdatum: 16.01.2008 Beiträge: 608 Wohnort: Radolfzell am Bodensee

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Verfasst am: 04.08.2017 22:16 Titel: |
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Es hängt ab davon wie sind Behörde gelaunt. Es geht von; OK das ist nicht in Ordnung aber damit können wir leben, bis zum Strafe von ca. 500 € oder sogar und Quarantäne.
Es hängt ab davon wie sind Behörde gelaunt.
Vetamt interessiert sich nur für Tollwut Impfung. Für andere Impfungen interessieren die sich überhaupt nicht weil die sind nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Aber dein Dobermann wird dir keine weg nehmen. _________________
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