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Quarantän Situation
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Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    ADF Foren-Übersicht -> Willkommen im Alternativen Dobermann Forum
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Claudia76



Anmeldungsdatum: 27.01.2015
Beiträge: 15

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BeitragVerfasst am: 28.01.2015 09:48    Titel: Kann mir jemand das tapen verbieten ???? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

mir brennt eine für mich wichtige Frage auf den Nägel. Ich habe einen kupierten Dobermannwelpen im Alter von 3 Monaten aus Serbien gekauft. Nun habe ich das Problem das er nach 3 Tagen Anwesenheit bei uns durch das allseits beliebte Veterinäramt sichergestellt wurde er sitzt nun seit dem 31.10.14 in Quarantäne. Ich durfte ihn bis zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht besuchen man war so freundlich mir am 10.11.14 Bilder zuschicken zu diesem Zeitpunkt standen die Ohren beide noch ohne tape dieses wurde natürlich umgehend nach Sicherstellung durch den dortigen Tierarzt entfernt. Nun habe ich vor wenigen Tagen sprich letzte Woche erneut Bilder und eine Email erhalten wo zusehen war das schon ein Ohr gefallen ist und man mir in der Email mitteilte, dass auch das zweite bald fallen wird Hurra (Ironie). Nun besteht wohl die Möglichkeit ihn zu besuchen nun meine Frage kann ich darf ich die Ohren tapen um zu versuchen zu retten was noch zu retten ist? Gibt es ein Gesetz hier in D was mir das verbieten kann? Kann ich verlangen das man dann meine Tapes an den Ohren lässt ? Denn rechtlich so wie ich weiß bin ich der Eigentümer denn ich werde ja auch für die nicht geringen Kosten herangezogen. Sollte dies Möglichkeit nicht bestehen gibt es mittlerweile ein in (schwarzes Schaf) von Tierarzt in D der rekupiert?


Vielen Dank im Voraus. Ich bin echt wütend und verzweifelt so machtlos zusein.
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Jasmin S.



Anmeldungsdatum: 23.02.2009
Beiträge: 475
Wohnort: Sielenbach
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BeitragVerfasst am: 28.01.2015 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Claudia,

warum würde dein Dobermann sichergestellt ?
Du hast doch bestimmt ne kupier Bescheinigung bekommen ?
Leider kann ich dir deine anderen Fragen nicht beantworten, vielleicht weis Mark etwas
_________________
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Claudia76



Anmeldungsdatum: 27.01.2015
Beiträge: 15

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BeitragVerfasst am: 28.01.2015 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jasmin,
Eine Kupierbescheinigung habe ich. Das Problem liegt lag darin das gegen die einfuhrbestimmungen verstoßen wurde und der impfausweis eine recht schlechte Fälschung war lt. Veterinäramt somit ist man davon ausgegangen das er garnicht geimpft war und es war wohl die dann auch nicht vorhandene tollwutimpfe die das sonst doch recht träge Veterinäramt plötzlich in Hektik verfallen lies. Man möge mir bitte Rechtschreibungfehler und nicht vorhandene groß und Kleinschreibung verzeihe ich schreibe vom
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Jasmin S.



Anmeldungsdatum: 23.02.2009
Beiträge: 475
Wohnort: Sielenbach
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BeitragVerfasst am: 28.01.2015 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Claudia,

das ist natürlich sehr unschön.
Aber du bekommst dein Dobermann wieder oder ?!
Sind ja schließlich schon drei Monate in denen er dort ist finde das ziemlich heftig.
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Anna
Administrator


Anmeldungsdatum: 09.11.2007
Beiträge: 1135
Wohnort: Radolfzell am Bodensee
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BeitragVerfasst am: 28.01.2015 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Gruß dich Claudia,

deine Beiträge sind nicht gelöscht sonder nur verschoben hier, in dem selbe Thema von früher.

Sonst alles prima, gruss vom Bodensee
und willkommen im ADF
_________________
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Claudia76



Anmeldungsdatum: 27.01.2015
Beiträge: 15

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BeitragVerfasst am: 28.01.2015 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
Vielen Dank erstmal für eure schnellen Antworten. Ich hatte das alte Thema auch schon entdeckt und auch gelesen mich hat es nur interessiert wie es bei dem Fall ausgegangen ist. Also wer gewonnen hat Veterinäramt oder der Besitzer? Wir bekommen ihn gegen die Kostenverlagerung da wir Eigentümer sind zurück da wir nicht vom Kauf zurückgetreten sind. Gibt es denn noch eine Möglichkeit des rekupieren hier in der Nähe von D ? Es macht mich böse das die unseren Hund verschandel nicht kupieren ist das eine aber ein kupierter mit Schlappohren ist ja garnicht schön. Weiß jemand wo ich das vielleicht erfahren kann wie die Rechtslage ist ?


Vielen Dank
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Mark Dobermann



Anmeldungsdatum: 16.01.2008
Beiträge: 608
Wohnort: Radolfzell am Bodensee
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BeitragVerfasst am: 28.01.2015 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ciao Claudia,
Amt gewinnt immer. Aber du hast kein Problem mit Amt sonder mit derjenigen wer hat dich in so eine Lage gebracht. Kann wohl sein das auf dich kommen und Quarantän kosten. Auf deine stelle ich werde mich mehr damit beschäftigen um das Geld zurück zu bekommen. Weil neben zusätzlichem Stress welche du hast an meisten ist eine Welpe welche verbringt 3 Monate in so genanten Quarantäne an ende Schrot. Ich weiss, du hast dich in der Welpe verleibt und möchtest ihm nicht zurück geben … aber genau auf das freut sich Person welche hat dich in so eine Lage gebracht.

Was rekupiren in Deutschland betrift Rechtslage ist ziemlich einfach. Es ist verboten. Eben du bist schon bei Vetamt aufgefallen und kann sein das die werden dich noch zusätzlich kontrollieren. Kann auch wohl sein das jemand wird dir illegal rekupiren aber wie wirst du dann zu Vetamt erklären das Ohren plötzlich stehen? Und dann kann sein das du verbot für Hunde Haltung bekommst.
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Claudia76



Anmeldungsdatum: 27.01.2015
Beiträge: 15

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BeitragVerfasst am: 29.01.2015 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und guten Morgen zusammen,
So ich möchte noch gern erzählen wie es dazu kam. Genau genommen war es meine eigene Schuld denn ich wollte ihn wie hier üblich und auch Pflicht beim Ordnungsamt melde also habe ich dort angerufen die Sache erkärt ich habe einen Dobermann aus Serbien und schon stellte mich die nette Dame weiter ins Veterinäramt dort würde ich gefragt ist er kupiert dies habe ich bejat. Dann nächste Frage haben Sie eine Kupierbescheinigung ich nichts Böses ahnen natürlich. Schicken Sie uns eine kope bitte und gleich auch vom impfausweis ist er tollwut geimpft ja sicher hat er ein gesunheitszeugnis ich glaube schon dann die Dame kopieren sie alles und schicken sie es bitte zu !!!! Ich fühlte mich ja sicher sagte noch zu meinem Mann kann ja nichts sein ist ja alles da also alles per Mail ans Veterinäramt. Mit dem fröhlichen Gedanken wenn die alles haben ist ja nicht schlecht wenn jemand den schlauen machen will können die gleich sagen Nené da ist alles in Ordnung. Weitgefehlt !!!! Aber gut eins ist sicher ich melde nie wieder irgendeinem amt etwas freiwillig habe ja nun auch dazugelernt. Den Tag drauf mittags Stand der nette Mann seines Zeichens Veterinär vor unserer Tür und stellte ihn sicher wir könnten ihn selbst ins Tierheim bringen oder aber die Feuerwehr . Nun so Taten wir es selbst. Wenn nun alles gut geht bekommen wir ihn in ca. 4 Wochen zurück macht es noch Sinn die Ohren dann noch zu tapen da sie ja schon eine Weile gestanden haben. Hat man da noch eine Chance ? Ich hatte gehofft das es so wie meistens ist das es eine Lücke gibt soll heißen das sich das Veterinäramt an Gesetze halten muss und wenn es keins gibt was das ohrentapen verbietet müssen sie es zähneknirschend hinnehmen. Sowie das kupieren ist in D verboten aber ein Dobermann aus dem Ausland der kupiert ist nicht also muss das Veterinäramt Zähneknirschen sagen finden wir überhaupt nicht gut und nett von Ihnen das sie dort einen gekauft haben aber nun ja es ist nicht verboten

Liebe Grüße
Claudia
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Mark Dobermann



Anmeldungsdatum: 16.01.2008
Beiträge: 608
Wohnort: Radolfzell am Bodensee
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BeitragVerfasst am: 29.01.2015 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist alles so weit so gut, aber bei dir geht es um folgendes; Z.B. dein Auto Verkäufer  hat dir gefälschte Fahrzeugbrief gegeben und dann sagst du das du bist selber schuld weil du hast Auto angemeldet.
Wen mit dem Papyriologie alles stimmt dann kannst du Problemlos und Auto und Hund anmelden. Da drüber kannst du bisschen hier lesen
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Jenny



Anmeldungsdatum: 27.12.2011
Beiträge: 196
Wohnort: Wuppertal (NRW)
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BeitragVerfasst am: 02.02.2015 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Also... Wenn der Welpe bei dir Zuhause ist kannst du machen was du willst.
Da er aber "in Obhut" der Quarantänestation ist, bestimmen diese als "zeitweilige Verantwortliche" was mit dem Hund passiert und was nicht. Rein Rechtlich könnten die ihn sogar Kastrieren!
Keine Chance, außer du hast dort Pfleger und Verantwortliche die das ganze "Gut heißen".

Das kann man mit Pflegeheimen für Menschen sehen, die zeitweiligen Erziehungsberechtigten dort entscheiden alles. Da können sich die genetischen Eltern auch auf den Kopp stellen. Was die zeitweiligen Verantwortlichen wollen, gilt.
Nachtrag:
Wenn du ihn abgeholt hast, mach einfach mal Tape drauf. Mit etwas Glück werden sie stehen. Hatte bei meinem auch pausieren müssen an einem Ohr, es stand danach trotzdem wieder als ich wieder mit dem tapen neu begann.
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Aga



Anmeldungsdatum: 25.08.2013
Beiträge: 87
Wohnort: Berlin
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BeitragVerfasst am: 09.02.2015 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ehrlich gesagt verstehe ich überhaupt nicht warum der Hund dir weggenommen wurde.
Wenn du ihn erst 3 Tage hattest und er erst 3 Monate alt war, wäre das auch unmöglich, dass der Hund da schon eine Tollwutimpfung hat.

Meiner hatte auch keine und die Tierärztin hat gesagt man macht das auch erst mit 16 Wochen, bei zu jungen Welpen macht man das noch nicht.

Wo ich die Unterlagen beim Vet-Amt eingereicht habe, hatte er auch noch keine Tollwutimpfung. Und wenn dann war sie frisch und in Deutschland durch meinen Tierarzt gemacht worden, aber sicher nicht nach 3 Tagen schon. Was erwarten die denn bitte?
Wir hatten lediglich zu der Kupierbescheinigung noch eine Extra Bescheinigung, dass der Hund nicht in Kontakt mit Wild gekommen ist oder anderen Tieren. Vielleicht war das gerade das ausschlaggebende was Dir gefehlt hat. Solltest vielleicht die Unterlagen nochmal durchgehen oder den Züchter fragen.

Ich hab aber auch mal was von einem TiTa Test gehört, der soll wohl sehr wichtig sein, egal wie alt der Hund ist.
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Peter H.



Anmeldungsdatum: 03.08.2014
Beiträge: 13
Wohnort: Moers
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BeitragVerfasst am: 10.02.2015 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Claudia ,
von welchem Züchter ist der Dobermann denn ?

Gruß
Peter
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Claudia76



Anmeldungsdatum: 27.01.2015
Beiträge: 15

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BeitragVerfasst am: 10.02.2015 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Aga

Sie haben ihn einkassiert weil er so aus Serbien nicht hätte einreisen dürfen. Wir hatten einen anscheinend sehr schlecht gefälschten Impfausweis, eine kupierbescheinigung und die Papier von ich glaube KSS nun haben sie ihn dort im Tierheim geimpft man sagte uns auch er hätte auch erst 3 Monate nach bestandenem Titertest einreisen dürfen sprich mit 7 Monaten. So nun ist er erstmal durch den ersten Titertest durchgerauscht soll heißen er ist nochmal geimpft worden wir müssen jetzt wieder bis Ende Febuar warten bis die Blut abnehmen dann nochmal 10 Tage also wird es sich nicht wie im städtischen Schreiben bis zur 8 KW sonder bis irgendwann Anfang März hinziehen. Das kostet uns alles ein Heiden Geld. Und vom Amt bekommt man keine klare Aussage immer nur ja wenn dann schauen wir mal vielleicht muss man abwarten und mittlerweile haben wir eine Heiden wit im Bauch. Aber aufgeben kann ich Ihn nicht. Nun situier er nicht mehr in Quarantäne sondern im normalen Zwinger wo er sich garnicht wohl fühlt wo er nach Aussage seiner Pflegerin nicht rein will Angst hat ihm alles zulaut ist.
Wir hatten versucht über den Züchter etwas zubekommen was uns hilft der wollte uns auch was schicken aber das Amt sagt muss dann auch alles beglaubigt sein. Und dann kam nix und der Züchter hat auch nicht mehr reagiert Nächte lang haben wir mit ihm geschrieben und einem Freund von ihm geskypt der deutsch sprach. Aber Hilfe oder eine Bescheinigung Fehlanzeige einfach hängen gelassen wir und auch der Hund

Gruß

Claudia


Peter H. hat folgendes geschrieben::
Hallo Claudia ,
von welchem Züchter ist der Dobermann denn ?

Gruß
Peter

Ich weiß nicht ob ich das hier so offen schreiben kann
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Anna
Administrator


Anmeldungsdatum: 09.11.2007
Beiträge: 1135
Wohnort: Radolfzell am Bodensee
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BeitragVerfasst am: 10.02.2015 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

So bald sich um deine persönliche Erfahrung handelt du kannst ruhig darüber offen schreiben.
Natürlich wen du willst … wen nicht, dann schrieb einfach nicht
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Enno



Anmeldungsdatum: 08.09.2014
Beiträge: 22
Wohnort: Großröhrsdorf
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BeitragVerfasst am: 16.02.2015 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Claudia,
liest sich ja recht abenteuerlich. Mir scheint, als ob Behördenmitarbeiter manchmal "Vorgänge" bewußt erzeugen, um ihre Existenzberechtigung unter Beweis zu stellen. Gelegentlich schießen sie dabei aber über das Ziel hinaus. So wie Du den Fall schilderst hat da eine Mitarbeiterin der Behörde eine Gelegenheit gewittert großes Kino zumachen.
Ich habe bei der Anmeldung unserer Hunde jeweils nur angegeben, Mischling schwarz, mittelgroß. Damit ist dem Amtsschimmel genüge getan.
Ein Hund ist rein rechtlich gesehen eine Sache, ein Gegenstand. Du bist der Eigentümer der Sache. Sofern Du das Eigentum an der Sache rechtmäßig erworben hast.
Das Amt hat diese Sache unter Umständen rechtswiedrig in Besitz gebracht ( Besitz ist nicht gleich Eigentum). Eine mangelnde tierärztlich Untersuchung eines Tieres rechtfertigt nicht automatisch die ersatzlose Wegnahme von Eigentum. Auch nicht deren Beschädigung und Wertminderung. Das nennt man unverhältnismäßig und überzogen. Auch wäre eine entsprechende Frist bzw. Nachfrist zur Beibringung der Untersuchungen hinreichend gewesen.
Ich würde denen daher eine Frist zur Herausgabe Deines Eigentums setzen und mit strafrechtlichen Konsequenzen und Schadenersatz drohen. (Schutzhundausbildung, Hund als Sportgerät, Aufbau einer Hundezucht zu Erwerbszwecken etc.) Erst einmal Forderungen aufbauen als Verhandlungsmasse. Kaufpreis als Wertverlust etc. Kostenerstattungen für die Unterbringung im Amt würde ich zurückweisen. Verursacherprinzip. ( Wenn ich Dir Dein Auto klaue, mußt Du ja auch nicht die Miete meiner Garage bezahlen..).
Nächster Schritt: Wiso aus Serbien importiert? Wo wurde denn der Hund gekauft? Auf deutschem Boden oder EU oder Serbien? Wer kann das denn beweisen außer Dir und dem Züchter der sich nicht meldet. Übergabe in Deutschland, Kaufpreiszahlung in Deutschland heißt automatisch deutsches Recht. Die Papiere gehören ja offenbar nicht zu dem Hund. Gemachte Aussagen beim Amt kann mann wiederrufen. War halt ein Irrtum unter emotionalem Druck und Streß. Nur Aussagen vor Gericht unter Eid sind nicht mehr wandelbar.
Wo Dein Verkäufer den Hund her hat, kann Dir egal sein. Ob aus Serbien oder sonstwo. Selbst wenn er ihn gestohlen hat. Ja selbst dann. Dann gilt für Dich nämlich der Grundsatz nach Treu und Glauben.
In welchem Gesetz steht, welche Impfungen und Untersuchungen ein Hund haben muß, den ich bei zB. ebayKleinanzeigen gekauft habe? Laß Dir alle Gesetze nennen, nach denen die Wegnahme durch das Amt begründet wurde. Ließ diese Gesetze genau durch. Manchmal interpretieren Ämter auch Gesetzte zu ihren Gunsten. Frei nach nach dem Motto: so ist das halt gemeint. So läuft das aber nicht. Gesetzte sind im Wortlaut anzuwenden. Mach denen Streß mit Briefen aber immer mit Einwurfeinschreiben und kurzen Fristen. Drohe denen mit Vorlage bei der Staatsanwaltschaft, wegen des Verdachts auf Rechtsbeugung, wiederrechtlicher Wegnahme, grobem Unfug und Verschwendung von Steuergeldern...
Übrigen, wo man einen Hund gekauft hat, kann man ruhig sagen oder schreiben. Das hilft anderen Welpenkäufern bei der Kaufentscheidung...
Tapen ist im übrigen nicht in Deutschland verboten. Auch nicht eine Wundversorgung von kupierten Ohren. Das kupieren als solches ist verboten. Aber nur das. Keine Behörde hat in diesem Land das Recht einem Tier einen Wundverband oder Stützverband - aus welchem Grund auch immer - abzunehmen. Du bist nicht mal verpflichtet darüber Auskunft zu geben, wesshalb Dein Hund mit verbundenen Ohren herumläuft. Allerdings sollte man auch nicht zu öffentlich damit rumlaufen...Die ständige Fragerei der Ökofaschisten nervt. Meine Standartantwort war immer: das ist ein afghanischer Glatthaarpudel mit Ohrenentzündung... lächeln und weiterhehen...viel Erfolg mit Deiner Behörde.

Grüße aus Dresden
Enno
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