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Roland Tb.
Anmeldungsdatum: 17.06.2013 Beiträge: 2

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Verfasst am: 18.06.2013 05:27 Titel: Dobermann Einfuhr Schweiz |
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Guten Tag,
bin auf ihre Seite im Netz gestoßen und da Sie sich offensichtlich sehr gut auskennen, wende ich mich mit einer Dobermann Frage nun an den Spezialisten. Ich wohne in der Schweiz und habe von einem generellen Einfuhrverbot für kupierte Hunde gelesen. Da ich mir aber nur einen kupierten Dobermann wünschen würde, kann ich das in dr Schweiz woh vergessen. Oder haben Sie einen Rat, ob das doch irgendwie möglich ist? Haben Sie da zufällig Erfahrungen gesammelt in dem Bereich.
Danke für eine kurze Antwort und schöne Tag noch
Roland |
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Mark Dobermann

Anmeldungsdatum: 16.01.2008 Beiträge: 608 Wohnort: Radolfzell am Bodensee

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Verfasst am: 19.06.2013 19:54 Titel: |
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Wie Deutsche halt das so sagen: „Wo ein Wille ist, ist auch ein weg.“
Leider, ich muss sagen das Schweizer Stadt, Stadt welche ich persönlich in gründe genommen in vielen ansichten bewundere, was Dobermann betrifft hat nur starke Wille gezeigt um Dobermann auszurotten http://markdobermann.com/forum/viewtopic.php?t=365
Aber trotzdem das bedeutet nicht dass ist unmöglich ein Dobermann, natürlich kupiert, in Schweiz zu besitzen.
Nach dem Kupier und Einfuhrverbot, haben Schweitzer trotzdem Dobermann eingeführt, danach sich selbst angezeigt, Strafe von ca. 500 SFr bezahlt, und danach nach Hause mit Dobermann gegangen. Aber ein paar Jahren danach hat Schweizer Stadt gesagt das so weiter geht nicht und von dann eingeführte Dobermänner beschlagnahmt.
Aber um so ist ein Gesetz sinnloser um so ist, ab und zu, die Lesung einfacher. Na ja, man sagt einfach das ist das nicht sein Dobermann sonst von jemand aus z.b. Deutschland oder USA. Weil es gibt kein Gesetz welche verbietet das ein Schweitzer Bürger darf nicht in der Schweiz auf ein Dobermann aufpassen oder ihm z.b. ausbilden oder heilen. Ausgenommen in Kanton Wallis. Dort ist verboten sich aufzuhalten mit einem Dobermann sogar wie ein Tourist.
Natürlich so eine unternehmen ist verbunden mit einem oder mehreren Erklärungen mit Beamten, aber da ist wieder frage wie großen Wille hat man.
Gruss vom Bodensee _________________
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Roland Tb.
Anmeldungsdatum: 17.06.2013 Beiträge: 2

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Verfasst am: 20.06.2013 16:16 Titel: |
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Hallo und vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort! Muss ich also mal schauen, ob ich mir diesen ganzen Behördenkram antun will, aber es scheint ja doch Möglichkeiten zu geben. |
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Susanne

Anmeldungsdatum: 30.06.2011 Beiträge: 10 Wohnort: Kapfenberg

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Verfasst am: 21.06.2013 07:57 Titel: |
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Hallo
Ich weis zwar nicht wie es jetzt in der Schweiz aussieht aber in Österreich haben die ein neues Gesetz erlassen wo die Einfuhr, die Haltung und die Weitervermittlung (auch für Tierheime) für einen Kupierten Hund ob nun Dobermann oder nicht verboten wird dies wird mit einer sehr hohen Geldstrafe geahndet wenn man die nicht bezahlen kann soll sogar Gefängniss drohen und oben drauf wird der Hund beschlangnahmt
Zitat: | (5) Das Ausstellen, der Import, der Erwerb, die Vermittlung und die Weitergabe von Hunden, die nach dem 1. Jänner 2008 geboren und an deren Körperteilen Eingriffe vorgenommen wurden, die in Österreich verboten sind, ist verboten. Das wissentliche Verbringen von in Österreich geborenen Hunden ins Ausland zum Zwecke der Vornahme von Eingriffen, die in Österreich verboten sind, ist verboten.
Quelle: Hier | . |
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